Schwarzhandel

Schwarzhandel
Schwarzmarkt

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Schwạrz|han|del 〈m.; -s; unz.〉 Handel (in Krisenzeiten mit eingeschränktem Warenangebot) zu Preisen, die höher liegen als die gesetzlich festgelegten Preise

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Schwạrz|han|del, der:
illegaler Handel mit verbotenen od. rationierten Waren:
er betrieb S. mit Zigaretten.

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Schwarzhandel,
 
Schleichhandel, der Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie Devisen unter Umgehung gesetzlicher Vorschriften über Preise, Steuern und Abgaben. Schwarzhandel unter Missachtung von Fest- oder Höchstpreisen ist besonders verbreitet, wenn der Staat die Preise knapper Güter auf niedrigem Niveau festsetzt und gleichzeitig deren Mengen rationiert. Dann versuchen viele, auf dem schwarzen Markt (Schwarzmarkt) die gewünschten Mengen zu kaufen, wo die Güter teurer angeboten werden, weil der Handel verboten ist und besonders den Verkäufern hohe Strafen drohen, aber auch, weil der große Nachfrageüberhang zu stark überhöhten Preisen führt. In Planwirtschaften, in denen die Preise vieler Güter dauerhaft staatlich vorgeschrieben sind, besteht ständig ein Anreiz zu Schwarzhandel, der häufig nur durch drakonische Strafen in Grenzen gehalten werden kann. Der Umgehung von Zöllen dient der Schmuggel und der Schwarzhandel mit unverzollten Waren. In Ländern mit Devisenbewirtschaftung ist der Schwarzhandel mit Devisen weit verbreitet. Über den Schwarzhandel hinaus geht der illegale Handel mit Gütern (z. B. Rauschgifte), deren Verkauf und Kauf generell verboten ist. Je gewinnbringender der Schwarzhandel ist, desto mehr breitet sich die organisierte Kriminalität in diesen Bereichen aus.

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Schwạrz|han|del, der: illegaler Handel mit verbotenen od. rationierten Waren: Kurz nach dem Krieg betrieb er dann ... einen gut gehenden S. mit Seidenstrümpfen (Kirst, 08/15, 278); Aber niemals vernachlässigte er seine Arbeit und rauchte weiterhin Fehlfarben, die er im S. gegen Türbeschläge eintauschte (Grass, Hundejahre 323); vom S. leben.

Universal-Lexikon. 2012.

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